Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Mein Problem ist folgendes: Ich bin in der 8. Woche schwanger. Mein Rötelwert beträgt 1:8, d.h. keine Imunität dagegen. Ich bin als Erzieherin in einem Kindergarten tätig und mache mir jetzt große Sorgen die Röteln zu bekommen. Ein Kind das die Röteln hat ist bereits 1 Woche bevor der Ausschlag auftritt schon ansteckend und wenn ich die Röteln bekommen würde, hätte das für mein Baby fatale Folgen, d.h. es wäre geistig behindert. In wieweit ist es möglich mich abzusichern. D.h. kann ich verlangen von den Kindern die Impfpässe einzusehen, oder nur mit Kindern zu arbeiten die geimpft sind oder habe ich das Recht krankgeschrieben zu werden??? Ich habe zuvor schon Dr. Bluni kontaktiert dieser meinte ich soll mir bei Ihnen noch Rat holen. Im Vorraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Sabine
Liebe Ronnja, Einen Anspruch haben Sie nicht, aber vielleicht geht es freiwillig von den Eltern (die müßten die Situation doch verstehen). Ob Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten können, kann nur Ihr FA nach Ausmaß der Gefahr entscheiden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ronnja! Ich hatte dasselbe problem wie du. Mein FA hat mir ein Beschäftigungsverbot für 3 Monate erteilt, denn nach 3 Monaten ist es für das Knd nicht mehr so gefährlich. Erkläre doch deinem FA dein Problem. In der Zeit wo du das Bschäftigungsverbot hast, muss dein AG dir weiter das Gehalt zahlen. Ich wünsche Dir viel Glück und eine schöne Schwangerschaft! Gruss Alina
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