Mitglied inaktiv
Ich bin jetzt in der 29.ssw. jetzt hat mich meine FA krankgeschrieben und angedeutet, daß ich bis zum Mutterschutz (beginn 06.07.) nicht mehr zur Arbeit gehe. Ich hab jetzt noch 3 Wochen Resturlaub. Mein AG mein er "sollte eigentlich vor dem Mutterschutz genommen werden " Das schaff ich ja nun nicht mehr. Kann er mir dann den Urlaub streichen oder steht der mir nach meinem Erziehungsurlaub zu ? Fände ich nämlich gar nicht so schlecht, falls das Baby doch mal länger krank ist. es gehen nämlich in unserer Firma verschiedene Gerüchte um. Mal heißt es, es wird gestrichen (darf das der AG ), dann wird ausgezahlt (darf er das anbieten und wenn, was ist, wenn ich ablehne ?) oder nach dem erziehungsurlaub nehmen. Ich bin jetzt gespannt, was mein AG wirklich darf oder nicht oder ob alles Auslegungssache ist. Man muß sich ja nicht alles gefallen lassen.
Mitglied inaktiv
Du hast mehrere Möglichkeiten. Erst aber mal eines vorneweg: "Streichen" oder verfallen lassen darf Dein AG den Urlaub nicht! - Auszahlen könnte er ihn Dir nur, wenn Du z. B. zum Ende der Elternzeit das Arbeitsverhältnis beendest. Sonst ist generell kein Auszahlung von Erholungsurlaub möglich! - Wenn Dein AG mitspielt, könntest Du den Resturlaub auch nach den 8 Wochen MuSchu nehmen und dann damit die EZ später beginnen lassen (Achtung, dann gilt aber für die EZ 8 Wochen Meldefrist!). Vorteil: im Urlaub würde noch Dein normales Gehalt (inkl. VWL, evtl. Firmewnwagen etc.)weiterlaufen... - Wenn Du direkt an den MuSchu EZ nimmst, behälst Du Deinen Urlaubsanspruch bis nach der EZ, egal wie lange diese dauern sollte! Hilft das? Quelle: MuSchuG und Bundesurlaubsgesetz. Désirée
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und me ...
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Guten Tag, Frau Bader! Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag! Ich habe noch 25 Resturlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit! Diese 25 Resturlaubstage werden direkt nach meine Elternzeit genommen. Konkret in Zahlen: Ich habe offiziell Elternzeit bis zum 12.07.2025 und nehme die 25 Tage bis einschließlich zum 15.08.2025. Am 18.08.2025 muss ich somit wieder wirklich in Präsenz ...
Hallo Frau Bader, Anfang 2023 bin ich schwanger geworden und habe direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten. Dementsprechend habe ich für 2023 noch Anspruch auf meinen Urlaub von 30 Tagen. 2023 habe ich mit 25 Stunden/Woche gearbeitet. Nun werde ich Mitte Oktober 2025 mit 15 Stunden/Woche- in Elternzeit -wieder beruflich starten. Wenn ich nun ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?