Mitglied inaktiv
hallo frau bader , ich habe folgendes anliegen ich bin jetzt in musch und ab den 5.11 in elternzeit.1 wollte mein ag mir kein gehalt für letzten monat zahlen ,ich habe gestern direkt in der zentrale angerufen weil über meiner filiale leider überhaupt nichts mehr läuft was mich betrifft (traurig) und dort bekam ich unter mehroder weniger nörgelei gesagt ,wir werden es heute überweisen .ich dachte sowas würde automatisch bis ende muschu laufen . wie soll ich mich da weiterhin verhalten falls das die nächsten monate auch wieder passieren sollte? 2. und zwar habe ich noch 27 tage resturlaub für dieses jahr kann ich mir den urlaub auszahlen lassen oder wird er bis ende elternzeit (3jahre) aufgehoben? 3 .ich warte jetzt schon 3 monate auf meine steuerkarte zur änderung des nachnamens(ich habe geheiratet) ausserdem muss das kind auch auf die steuerkarte eingetragen werden .ich rufe alle zwei wochen an und frage nach ,ich bekomme zur antwort ,ich muss das erst mal prüfen , wie soll ich mich da weiterhin erhalten? über antworten wäre ich sehr dankbar vg sandra
Hallo, am besten wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Das kann hier am besten helfen. Den Urlaub können Sie nach dem EU oder zwiscehn EU und Mutterschutz nehmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also wenn Dui den UIrlaub nach dem MuSchu und vor der Elternezit nimmst, dann könntest Du sogar noch mehr Urlaubstage "Rausschlagen" wenn ich das richtig sehe. denn wenn dann Deine Urlaubszeit bis in den Dez. reicht, dann steht Dir der gesamte Jahresurlaub zu :-))) Zur LStKarte: schrifltich per Einschreiben unter Setzung einer Frist beim Leiter der Personalabteilung anfordern. ... aber eigentlich lohnt sich das nicht wirklich für Dich, denn der Name ist dem FA mehr oder weniger "wurscht" und das Kind bringt nicht sooo viel, als daß man da Zirkus für machen müsste... Hilft das? Désirée
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