Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub, Teilzeit und Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub, Teilzeit und Elterngeld

claudiusmax

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Hallo Frau Bader, nach der Geburt meiner Tochter arbeite ich bei meinem alten AG mit reduzierter Stundenzahl seit dem Mutterschutz in Teilzeit während der Elternzeit. Mein Einkommen wird also auf das Elterngeld angerechnet und ein kleiner Teil verbleibt zusätzlich. Nun meine Frage: Ich habe noch Resturlaub aus dem vergangenen Jahr (Vollzeit), den ich nun in diesem Jahr, dass ich komplett noch in EZ mit TZ-Beschäftigung bin, nehmen muss. Mit meinem AG ist besprochen, dass der alte Urlaubsanspruch auch nach der neuen EU-Rechtssprechung nicht auf meine Teilzeit-4-Tage-Woche heruntergekürzt werden darf. Auch werden diese noch verbliebenen 7 Urlaubstage mit Vollzeitgehalt entlohnt. was ich mich nun allerdings frage, ist ob diese Mehrzahlung (7 Vollzeiturlaubstage) dann letztlich wieder vom Elterngeld abgezogen, also damit verrechnet wird? Oder gilt das als Einmalzahlung von alten Ansprüchen? Danke für die Antwort Gruss Claudiusmax


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, was in der Abrechnung steht. Ist es Lohn, wird es angerechnet, Einmalzahlungen werden nicht angerechnet Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, willst Du den Urlaub unbedingt jetzt nehmen? Urlaub, der vor der Elternzeit entstanden ist, kann in dem Jahr, in dem die Elternzeit endet und im darauf folgenden Jahr genommen werden. Ich an Deiner Stelle würde noch warten bis die Elterngeldzahlung vorbei ist. Liebe Grüße Luvi


claudiusmax

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Hallo Luvi, Danke für den Hinweis. Aber ich hab ja bereits geschrieben: ich arbeite bereits TZ innerhalb der EZ. Ich muss meinen Resturlaub aus dem Vorjahr also dieses Jahr nehmen damit er nicht verfällt. Soweit ich weiß gilt die Regelung dass Urlaub nicht verfällt bis Ende der EZ nur für diejenigen, die ausschließlich zu Hause bleiben in der EZ. Grüße Anne


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