Diana5
Ich möchte mein Kind für den Zeitraum ab April 2019 für einen Grippenplatz anmelden. Leider ist aber noch nicht sicher, ob mein beruflicher Wiedereinstieg betreffend Zeiteinteilung etc. klappt wie gewünscht. Kurz gesagt, ich muss mir den Platz dringend verbindlich annehmen, um ihn zu sichern. Aber es kann sein, dass ich den Platz doch nicht in Anspruch nehmen kann. In den Anmeldevordrucken steht, falls ein angemeldeter Grippenplatz nicht in Anspruch genommen wird, besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bedeutet das, wenn ich den Platz für April 2019 annehme, dass ich den Platz bis 3 Monate vor Beginn der Zeit, also bis Januar 2019 kostenlos kündigen könnte? Oder müsste ich dann für 3 Monate Beitrag zahlen, auch wenn ich den Platz nicht in Anspruch nehme?
Hallo, Anspruch auf einen Krippenplatz hat man ab dem ersten Geburtstag des Kindes je nach Bedarf. Die schreiben nicht, wie lange der Krippen Platz reserviert werden soll und wie alt das Kind ist. Deshalb ist es schwer zu beurteilen. Grundsätzlich aber können Sie keinen Platz reservieren, womöglich noch ein Ganztagesplatz, ohne ihn zu benötigen. Ansonsten eben drei Monate vorher kündigen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Erst mal hoffe ich, dass Du dein Kind für einen Krippenplatz und nicht für eine infektiöse Krankheit anmelden möchtest ;) Ansonsten ist der Satz doch recht eindeutig. Wenn Du einen verbindlich angemeldeten Platz doch nicht antreten willst, hast Du 3 Monate Kündigungsfrist. Je nachdem wann genau Du dann tatsächlich kündigst, musst Du halt 1-3 Monate bezahlen - oder eben nicht (wenn rechtzeitig gekündigt). LG Lilly
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