Hallo! Würde mich freuen hier eine Antwort zu bekommen: Wir haben letztes Jahr eine Woche Urlaub auf einem Bauernhof gebucht. Wir schließen eigentlich immer eine Reiserücktrittsversicherung ab, haben sie aber noch nie gebraucht. Diesmal war es anders, da unser Sohn im Mai am Herzen operiert wurde. Wir gehen seit Geburt jährlich zur Kontrolle, es gab nie Probleme, aber im März stellte sich raus daß die O.P. notwendig ist (war). Die RRV haben wir vor abgeschlossen noch bevor wir das von der O.P. wußten. Jetzt sagt die Versicherung, sie müsse nicht zahlen, da er den "Herzfehler" ja schon von Geburt an hat. Ist das Richtig? Es waren bis jetzt wie gesagt immer nur rutine Untersuchungen, gab keinerlei Bedenken... Vielen Dank für eine Antwort! Maxi
Mitglied inaktiv - 18.02.2010, 16:06