Reiserücktrittsversicherung/Zuzahlungsgrenze

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Reiserücktrittsversicherung/Zuzahlungsgrenze

Hallo, ich habe jetzt meine Mutter-Kind-Kur genehmigt bekommen. Die Klinik könnte mir nur noch einen Aufenthalt anbieten, der sich mit unserem Urlaub kreuzen würde. Ist diese Kur ein Grund, um die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen? Dann wollte ich noch fragen, wie genau das mit der Zuzahlungsgrenze aussieht. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder - zwei davon Hörbehindert (100% GdB). Muß ich dann auch die Zuzahlung leisten. Und, sind die Kinder ganz frei? LG Sabine

Mitglied inaktiv - 14.05.2007, 22:03



Antwort auf: Reiserücktrittsversicherung/Zuzahlungsgrenze

Hallo, 1. Zur Versicherung kommt es auf die Bedingungen an! Lesen Sie mal darin! 2. Wegen der Zuzahlung schauen Sie mal auf http://www.kur.org/websiteverwaltung/downloads/pdf/Faq/faqs.pdf steht das alles. Und eine Telefonnr., wo man umsonst anrufen kann, um sich beraten zu lassen. Liebe Grüß, NB Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2007



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