Hallo, ich habe jetzt meine Mutter-Kind-Kur genehmigt bekommen. Die Klinik könnte mir nur noch einen Aufenthalt anbieten, der sich mit unserem Urlaub kreuzen würde. Ist diese Kur ein Grund, um die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen? Dann wollte ich noch fragen, wie genau das mit der Zuzahlungsgrenze aussieht. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder - zwei davon Hörbehindert (100% GdB). Muß ich dann auch die Zuzahlung leisten. Und, sind die Kinder ganz frei? LG Sabine
Mitglied inaktiv - 14.05.2007, 22:03