Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe am Ende meines Referendariats und am Anfang meiner Schwangerschaft. Gerade diese Kombination macht mir zur Zeit schwer zu schaffen, da ich, wenn ich meine Prüfung Ende Mai bestehen würde, aus dem Beamtenverhältniss auf Widerruf ausscheide. Daher wäre ich dann arbeitslos und nicht weiter krankenversichert (mein Mann ist priavt versichert). Was würde passieren wenn ich mich zu meiner Prüfung krank melden würde, könnte man mich dann trotzdem aus dem Staatsdienst entlassen, oder gibt es eine andere Lösung? Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar, da ich im Moment niemanden weiß den ich fragen kann und selber ratlos bin. Mit freundlichen Grüßen EMILY
Liebe Emily, für Beamtinnen gelten besondere Regeln, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Es kommt dabei auf den Dienstherrn an (Bund, Land). Welches diese jeweils besonderen Rechte für Sie gilt, kann ich auf die Entfernung nicht sagen. Ich kennen auch nicht alle Beamtenrechte für jedes Bundesland-das wäre auch zu viel! Erkundigen Sie sich bei der Gewerkschaft oder Personalstelle, welches Beamtenrecht wie für Sie gilt. Meistens stimmen diese jedoch mit dem Zivilrecht überein. Ich weiß von einer Mitreferendarin (wir Juristen sind auch Beamte auf Widerruf, wenn wir das Referendariat machen), dass es sich bei Ihr verlängert hat. Aber, wei gesagt, dass kommt darauf an. Fragen Sie am besten beim Prüfungsamt. Gruß, NB