Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtslage Trennung/Sorgepflicht

Frage: Rechtslage Trennung/Sorgepflicht

Lelo317

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Liebe Frau Bader, liebe Rechtsgemeinde! Vorab, es handelt sich nur um Theorie, entsprungen aus Corona-Genervtheit. Ich habe es nicht in der Realität vor und auch kein anderer, den ich kenne... Ich lese immer, dass man jederzeit ausziehen kann, die Kinder aber zurücklassen muss. Das hieße: Klassiker, Mutter TZ und kümmert sich um alles, Vater VZ mit Arbeitszeiten, die durch Kita etc nicht abgedeckt werden, kümmert sich um nichts. Mutter will die Trennung, Vater nicht, Mutter zieht von jetzt auf gleich aus und hinterlässt die Kinder dem Vater. Zahlt von ihrem Gehalt regelmäßig den festgelegten Unterhalt und kümmert sich um nichts weiter, vor allem nicht um die Kinder. Wäre das rechtlich tatsächlich so völlig in Ordnung und der Vater hätte einfach den Schwarzen Peter? Es geht rein um die Rechtslage, moralisch natürlich völlig daneben. Aber ich möchte es zu gern wissen...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, natürlich gibt es das. Und ich habe auch einige Fälle, wo die Kinder beim Vater bleiben und die Mutter geht. Und glauben Sie mir, diese Väter finden immer eine Lösung, wie sie das Leben neu gestalten. Liebe Grüße NB


cube

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Wieso ist das moralisch völlig daneben? Machen viele Väter doch genau so ;-) Ja, man sollte meinen, das Mütter alle! ein Gen haben, das verhindert, das sie mal diejenigen sein könnten, die einfach keine Lust mehr auf Mutter-Dasein haben. Tatsächlich gibt es aber doch Frauen, die feststellen, einfach nicht zur Mutter zu taugen. Sich eingeengt fühlen. Sind die Kinder dort dann besser aufgehoben, nur weil es die Mutter ist? Aber davon ab: ja natürlich ist das möglich. Gleiches Recht für alle. So wie ein Mann/Vater sich aus der Verantwortung ziehen kann, kann es die Mutter rein rechtlich natürlich auch. Bzgl. schwarzer Peter: will er aber auch nicht, würden die Kinder wohl in Pflege kommen bzw. die Eltern können die Kinder zur Adoption freigeben. Es wird keiner gezwungen werden können, sich um Kinder zu kümmern, wenn er nicht will.


Mamamaike

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Hallo, grundsätzlich: Ja. Aber man "muss" die Kinder nicht zurücklassen, wenn man auszieht, die Kinder (und der ausziehende Elternteil dann auch) dürfen nur nicht so weit wegziehen, dass der Umgang zum getrennt lebenden Elternteil erschwert bzw. verhindert wird. Ohne die Kinder kann man überall hinziehen. Viele Grüße


desireekk

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Das Gesetz sagt (§1684 BGB) dass das Kind ein Recht auf Umgang mit BEIDEN Eltern hat... ...SOFERN es nicht das Kindeswohl gefährdet. Daraus folgt: wenn ein Elternteil keinen Umgang will, wird das vor Gericht kaum erzwungen werden weil der dann per Gericht erzwungene Zustand meisten eben nicht das Kindeswohl fördert. Und wie schon geschrieben: dass ein Elternteil geht (ich sage bewusst nicht welcher) und sich nicht weiter kümmert passiert doch zig Mal jeden Tag... und das ist dann eben so. VG D


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