Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader Ich und mein Freund wir sind noch zusamenn. Haben das gemeinsame Sorgerrecht. Mehr nicht. Wir haben kein Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt. Kann ich dann trotzdem fliegen ohne das ich da seine erlaubnis brauche. Was wenn wir uns mal trennen muss ich es dann beantragen? lg mary
Hallo, wenn Sie nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, kommt es darauf an, ob es ein normaler Urlaub ist. Dies hängt von der Dauer ab und dem Ziel-bei Asien (war es doch?) und dem Alter des Kindes denke ich, Sie brauchen die Zustimmung. Fragen Sie doch mal beim JA nach u lassen Sie sich das Ergebnis, wenn es für Sie positiv ist, schriftlich geben. DAnn kann man IHnen nichts vorwerfen. Gruß, NB
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