Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit für meine Tochter endet in Kürze, und der nächste Nachwuchs kommt erst im Sommer. Theoretisch müsste ich ca. 2 Monate arbeiten. Da es keine Betreuungsmöglichkeit für meine Tochter gibt, kann ich das nicht. Mein AG hat mir nun drei Möglichkeiten genannt. 1. Ich kündige. 2. Ich arbeite wieder voll - was nicht geht 3. Aufhebungsvertrag Welche Vor-/Nachteile haben diese Möglichkeiten in Hinblick auf meine Rente, Krankenversicherung, und allgemein finanziell für mich??? (während des Mutterschutzes und während der Elternzeit sowie anschließend) Bin ziemlich ratlos und wäre Ihnen für eine Anwort dankbar. Viele Grüße!
Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub zu regeln. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Kündigung/Aufhebungsvertrag ist noch schlechter, denn dann stehen Sie in keinem Arbeitsverhältnis und sind weder kk-versichert noch bekommen Sie Mutterschaftsgeld. Gruß, NB
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