Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Räumliche Voraussetzungen für Home Office?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Räumliche Voraussetzungen für Home Office?

Ich-bins

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit nähert sich dem Ende und so langsam fange ich an mich darum zu kümmern, wie es beruflich bei mir weiter geht. In meinen alten Job werde ich nicht zurückkehren (Arbeitszeiten plus Anfahrt lassen sich nicht mit den Krippenzeiten vereinbaren). Jetzt habe ich einen neuen Job in Aussicht, den ich, wenn möglich, gerne von zuhause machen würde (Home Office). Da ich in diesem Job mit (teilweise sensiblen) Kundendaten in Kontakt kommen würde, stellt sich die Frage, ob ich diese Tätigkeit rein rechtlich von zuhause machen dürfte (Stichwort: Datenschutz!). Wir haben nur eine 2-Zimmer-Wohnung, also kein separates, abschließbares Büro. Neulich habe ich aber gehört, dass das nicht nötig wäre, sondern ein abschließbarer Schrank ausreichend wäre. Falls Sie für diese Frage nicht die richtige Ansprechpartnerin sind, wären Sie vielleicht so freundlich mir zu sagen an wen ich mich wenden müsste. Vielen Dank im Voraus.


cube

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Letztendlich muss dein neuer AG dir sagen, an welche Auflagen du dich dann zu halten hast. Das kann nämlich auch durchaus so sein, dass du einen Rechner gestellt bekommen musst, weil dein Computer die vom AG geforderte Sicherheitssoftware nicht usw.


Mitglied inaktiv

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arbeitsschutzmaßnahmen gelten auch für ein Homeoffice, glaube nicht, dass die sich bei einer so kleinen Wohnung umsetzen lassen. nebst den datenschutzrichtlinien, die ich aber nicht kenne.


Mitglied inaktiv

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Die Anforderungen an die Räumlichkeiten regelt der Arbeitgeber! Meist wird jedoch Home Office erst nach einer mindestens halbjährigen Einarbeitungszeit im Betrieb vergeben - vielleicht.... Eine Zwei-Zi-Wohnung und mindestens noch ein Baby in der Wohnung ist schon recht beengt.


bellis123

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Das muss dein zukünftiger Arbeitgeber entscheiden. Ich würde im Bewerbungsgespräch signalisieren, dass dir das Thema Datenschutz etc. wichtig ist. Aus meiner Sicht reicht ein abschließbarer Schrank und ein Dienst-Laptop der für Andere gesperrt ist.


Sternenschnuppe

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Ich mache seit dem ersten Tag in der Firma ausschließlich Homeoffice. Im Wohnzimmer habe ich mir eine Ecke eingerichtet. Persönliche Daten der Kunden sind ausschließlich im PC.


emilie.d.

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Laptop wird von der Firma gestellt, wo Du damit arbeitest, ist völlig wurscht. Wir arbeiten ja auch beim Reisen in Zügen und im Flieger. Wie es bei Dir sein wird, legt letztlich der AG fest. Bei uns wird va geschult, dass man so arbeitet, dass einem beim Reisen der Sitznachbar nicht reinglotzt. Bzw. Dass man sensible Telefongespräche nicht durch den ganzen Zug schreit.


emilie.d.

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Laptop wird von der Firma gestellt, wo Du damit arbeitest, ist völlig wurscht. Wir arbeiten ja auch beim Reisen in Zügen und im Flieger. Wie es bei Dir sein wird, legt letztlich der AG fest. Bei uns wird va geschult, dass man so arbeitet, dass einem beim Reisen der Sitznachbar nicht reinglotzt. Bzw. Dass man sensible Telefongespräche nicht durch den ganzen Zug schreit.


Mitglied inaktiv

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...wurde darauf hingewiesen, dass der Homeofficearbeitsplatz (und zug/flieger ist KEIN Homeoffice!) genau so beschaffen sein muß, wie der Arbeitsplatz im Büro (Ergonomie, Lichtverhältnisse etc.) Quelle: Sicherheitsfachkraft das kommt dann zum tragen, wenn im av ausdrücklich Homeoffice vereinbart ist.


Mitglied inaktiv

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wurde darauf hingewiesen, dass der Homeofficearbeitsplatz (und zug/flieger ist KEIN Homeoffice!) genau so beschaffen sein muß, wie der Arbeitsplatz im Büro (Ergonomie, Lichtverhältnisse etc.) Das ist auch mein Kenntnisstand. Denn es geht um den Arbeitsschutz, damit den Erhalt der Gesundheit und Arbeitskraft. Bei uns muss man unterschreiben, dass man die vorgegebenen Bedingungen einhalten kann.


Mitglied inaktiv

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glaube nicht, dass das bei uns reichen würde---> Begehung durch sifa! aber ich werde mich bei der nächsten Weiterbildung schlau machen.


emilie.d.

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Da muss die AP anfragen, die werden ihr entsprechend erklären, was sie für Vorgaben machen. Je nach AV darf der AG Zuhause gar nicht kontrollieren. So eine Klausel gibt es häufig nur in Verträgen mit Subunternehmern, nicht bei den Festangestellten einer z.B. AG. Im Code of Conduct verpflichtet man sich, die Interessen der Firma zu schützen. Dazu gehört eben auch, dass man Zuhause Passwörter nicht rumliegen lässt und vorsichtig damit ist, was man innerhalb der Familie erzählt. Es gibt mittlerweile Unternehmen, wo man nicht mal mehr einen eigenen Arbeitsplatz in der Firma hat. Sprich, man arbeitet einen Gutteil Zuhause oder aber steckt den Rechner in eine Docking Station an gemeinschaftlich genutzten Tischen, wenn man morgens doch in die Firma fährt.


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