Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, bin grade dabei meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe auszufüllen, bin mir bei Punkt E Bruttoeinnahmen, nicht sicher ob ich in dem zweiten Feld die Bruttoeinnahmen auch von meinen getrenntlebenden Ehegatten eintragen muss. Da diese mir auch überhaupt garnicht mehr bekannt sind und er sie mir sicher auch nicht so ohne weiters mitteilen wird. Beantrage die Hilfe, zwecks Scheidung. Hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank im Vorraus. Melanie
Hallo, wenn unbaknnat müssen Sie das einfach ein Fragezeichen machen! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss