Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, bin grade dabei meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe auszufüllen, bin mir bei Punkt E Bruttoeinnahmen, nicht sicher ob ich in dem zweiten Feld die Bruttoeinnahmen auch von meinen getrenntlebenden Ehegatten eintragen muss. Da diese mir auch überhaupt garnicht mehr bekannt sind und er sie mir sicher auch nicht so ohne weiters mitteilen wird. Beantrage die Hilfe, zwecks Scheidung. Hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank im Vorraus. Melanie
Hallo, wenn unbaknnat müssen Sie das einfach ein Fragezeichen machen! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel