Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Prozesskostenbeihilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Prozesskostenbeihilfe

Mitglied inaktiv

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Hallo! Wir sind Vermieter und haben nn vor Gericht mit unseren Mietern zu tun. Es geht darum, dass wir ihnen fristlos gekündigt haben, weil sie weder die Kaution zahlen noch ihre Miete pünktlich begleichen. Als Antwort auf unsere fristlose Kündigung bekamen wir ein Schreiben vom Mieterverein, der uns mitgeteilt hat, dass in der Wohnung Schimmel ist. Leider lassen uns die Mieter nicht in die Wohnung, sodass wir gar nichts dagegen machen können. Sie mindern aber seit November letzten Jahres die Miete um 50%. Die Mieter haben Prozesskostenbeihilfe gewährt bekommen. Bei der ersten Verhandlung am Dienstag schlugen wir nun einen Vergleich vor, den sie aber sofort ablehnten, ohne überhaupt unseren Vorschlag zu hören. Wird den Mietern trotzdem weiter die prozeskostenbeihilfe gezahlt, obwohl sie so eindeutig gar nicht gewillt sind, etwas an der Situation zu ändern? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG Biggi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Frau Bader wird das nicht beantworten, weil das nichts mit Fragen Rund ums Baby zu tun hat. Ja es wird weiter gewährt. Es gibt keine Prüfung, wie sich jemand verhält. PKH hängt nicht vom Prozessverlauf ab sondern davon, ob die Antragsteller bedürftig sind und ob die Prozessführung Aussicht auf Erfolg hat. Das scheint hier ja der Fall zu sein. Das Gericht geht davon aus, dass eure Mieter sich zu recht wehren. Das wäre ja noch schöner, wenn man keine PKH mehr bekäme, wenn man nicht macht, was die Gegenseite sagt. Stell dir mal vor, du wirst fristlos gekündigt. PKH kann man auch in Arbeitsrechtssachen bekommen. Dein Arbeitgeber schlägt dir vor, er belässt es bei der fristlosen Kündigung und stellt dir ein wohlwollendes Zeugnis aus und bekommst 100 eur, damit du die Klage zurücknimmst. Und du sagst nein. Und dann soll dir das Gericht die PKH wieder wegnehmen? Ich glaube nicht, dass du damit einverstanden wärst. LG Arlett


Mitglied inaktiv

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Toll wie Steuergelder verschwendet werden... Gegenfrage: Wie würde es dir gefallen, wenn du Eigentümer wärst, von der dir zustehenden Miete aber nur noch die Hälfte bekommst und du am Existenzminimum lebst - weil du eben für diese Wohnung nicht gerade wenig Kredit abbezahlen musst, während deine Mieter ihre Kinder in Markensachen kleiden, regelmässig in den Urlaub fahren etc... Es geht mir weniger darum, ob sie PKH bekommen, als vielmehr darum, dass sie der Ansicht sind, dass sie es ja nicht zahlen müssen und DESHALB stur stellen. Wie sollen wir denn was machen, wenn wir nicht in die Wohnung dürfen???


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