Biene13b
Hallo, Wollte fragen, wenn man die 2 Instanz beim OLG (Familiensachen/ Sorgerecht) verloren hat, kann man dann noch Beschwerde einlegen beim BGH ? was ist wenn die Beschwerde beim OLG abgelehnt wird? Kann man dann nichts mehr machen?
Hallo, da Sie einen RA haben, darf ich nix sagen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hast Du einen Anwalt ? Wieso denkst Du dass das Urteil falsch ist ? Ohne Details wird das hier keiner abschätzen können.
Mitglied inaktiv
Gegen den Beschluss des OLG ist laut Anwalt in Familiensachen keine Beschwerde möglich (sprich BGH). Da das OLG durch einen Senat aus drei auserwählten Richtern entscheidet, welches meist durch ein unabhängiges Gutachten bestätigt wird. Hierauf wird bei einer Beschwerde immer darauf hingewiesen. Aber dies sollte der Anwalt schon erwähnt haben.
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