Biene13b
Hallo, Wollte fragen, wenn man die 2 Instanz beim OLG (Familiensachen/ Sorgerecht) verloren hat, kann man dann noch Beschwerde einlegen beim BGH ? was ist wenn die Beschwerde beim OLG abgelehnt wird? Kann man dann nichts mehr machen?
Hallo, da Sie einen RA haben, darf ich nix sagen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hast Du einen Anwalt ? Wieso denkst Du dass das Urteil falsch ist ? Ohne Details wird das hier keiner abschätzen können.
Mitglied inaktiv
Gegen den Beschluss des OLG ist laut Anwalt in Familiensachen keine Beschwerde möglich (sprich BGH). Da das OLG durch einen Senat aus drei auserwählten Richtern entscheidet, welches meist durch ein unabhängiges Gutachten bestätigt wird. Hierauf wird bei einer Beschwerde immer darauf hingewiesen. Aber dies sollte der Anwalt schon erwähnt haben.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ende letzen Jahres wurde der Kindesvater auf 174,00EUR min. Regelsatz für Kindesunterhalt verurteilt. (Versäumungsurteil) Dagegen legte er Widerspruch ein und heute nun war die Verhandlung. Ich bin alles andere als Einverstanden mit dem was da passiert ist. Der Richter hatte viel verständnis für ihn. Er hat vor kurzem seine Arbeit verlo ...
hallo! hab mal ne frage: was würde es kosten, meinen ex zwecks umgang vor gericht zu bringen? wurde mir vom JA empfohlen da er auf die einladungen zum JA nicht reagiert hat bzw. absichtlich nicht gekommen ist? was würde das kosten? würde ich zuschüsse bekommen?verdiene 400€ in meiner ausbildung....
Hallo Frau Bader ! Es besteht ein Titel über Kindesunterhalt über 630 Euro. Mein Exmann möchte aber nur 300 zahlen ! Wie ist das denn , wenn das Gericht zb entscheidet es müssen 450 Euro gezahlt werden ...wer ist dann der Gewinner / Verlierer sprich muß die Kosten des anderen tragen? lg safrarja
hallo mein ex zweifelte die vaterschaft meiner tochter an und hat nen vaterschaftstets eingeklagt. nun aber hatte er pozesskostenbeihilfe beantragt und auch bekommen. muss er da er den streit verloren hat das alles bezahlen? oder ist er freigestellt weil er die beihilfe bekommen hat. lg
Hallo Frau Bader, vor Monaten habe ich über die Leistung eines Arzts eine negative Bewertung mit einem Stern auf google abgegeben. Ich hatte damals noch zehn Minuten über dem Text gebrütet, damit dieser auch ja keine Passagen enthaelt, die juristisch bedenklich sein könnten. Aggressive Bemerkungen wegen der in meinen Augen völlig unfaehigen, für ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita