Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gewinner / Verlierer vom Prozeß

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gewinner / Verlierer vom Prozeß

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader ! Es besteht ein Titel über Kindesunterhalt über 630 Euro. Mein Exmann möchte aber nur 300 zahlen ! Wie ist das denn , wenn das Gericht zb entscheidet es müssen 450 Euro gezahlt werden ...wer ist dann der Gewinner / Verlierer sprich muß die Kosten des anderen tragen? lg safrarja


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ende letzen Jahres wurde der Kindesvater auf 174,00EUR min. Regelsatz für Kindesunterhalt verurteilt. (Versäumungsurteil) Dagegen legte er Widerspruch ein und heute nun war die Verhandlung. Ich bin alles andere als Einverstanden mit dem was da passiert ist. Der Richter hatte viel verständnis für ihn. Er hat vor kurzem seine Arbeit verlo ...

hallo! hab mal ne frage: was würde es kosten, meinen ex zwecks umgang vor gericht zu bringen? wurde mir vom JA empfohlen da er auf die einladungen zum JA nicht reagiert hat bzw. absichtlich nicht gekommen ist? was würde das kosten? würde ich zuschüsse bekommen?verdiene 400€ in meiner ausbildung....

hallo mein ex zweifelte die vaterschaft meiner tochter an und hat nen vaterschaftstets eingeklagt. nun aber hatte er pozesskostenbeihilfe beantragt und auch bekommen. muss er da er den streit verloren hat das alles bezahlen? oder ist er freigestellt weil er die beihilfe bekommen hat. lg

Hallo, Wollte fragen, wenn man die 2 Instanz beim OLG (Familiensachen/ Sorgerecht) verloren hat, kann man dann noch Beschwerde einlegen beim BGH ? was ist wenn die Beschwerde beim OLG abgelehnt wird? Kann man dann nichts mehr machen?

Hallo Frau Bader, vor Monaten habe ich über die Leistung eines Arzts eine negative Bewertung mit einem Stern auf google abgegeben. Ich hatte damals noch zehn Minuten über dem Text gebrütet, damit dieser auch ja keine Passagen enthaelt, die juristisch bedenklich sein könnten. Aggressive Bemerkungen wegen der in meinen Augen völlig unfaehigen, für ...