Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Probleme über Probleme?!?

Frage: Probleme über Probleme?!?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe folgendes Problem: meine Tochter ist 31.07.2000 geboren und ich bin bis 30.07.03 im EU. Jetzt habe ich am 01.02.2002 einen bis zum 31.07.2003 befristeten Arbeitsvertrag (6 Monate Probezeit, TZ-Stelle) unterschrieben. Am 08.02.2002 habe ich dann erfahren, daß ich erneut schwanger bin. Meine Fragen: 1. Kann ich gekündigt werden wg. Probezeit? 2. Wie läuft das mit Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld? 3. Wann muß ich den AG von der SS unterrichten? Vielen Dank für Ihre Hilfe La Gatta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo Kätzchen, 1. Es kommt auf die Art der Probezeit an. Soll das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit automatisch in ein unbefristetes AV übergehen? Dann sind Sie nicht kündbar. Soll das AV nur zustandekommen, wenn dies nach der Probezeit vereinbart wird? Dann endet der Vertrag mit Ende der Probezeit automatisch und Sie haben trotz SS keinen Anspruch. Regel ist der erstgenannte Fall. 2.MG wird ohne AG-Anteil von der KK gezahlt EG wird ebenfalls für das 2. Kind gezahlt. 3. lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. Mein Arbeitsvertrag (Öff. Dienst), den ich mit Zustimmung meines bisherigen Dienstherrn geschlossen habe (war auch vor dem EU im Öffentlichen Dienst tätig) ist bis zum 31.7.2003 befristet und beinhaltet eine 6monatige Probezeit. Eigentlich war geplant, daß ich nach Ende des EU meine Versetzung hierher beantrage, aber das kann ich wohl vergessen #seufz#. Hab ich das richtig verstanden? Kann man mich also ab Juli d.J. "an die Luft setzen"? Vielen Dank für Ihre Antwort! Ein freundliches "Miau" aus dem Ruhrgebiet schickt Ihnen La_Gatta


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.