Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Probleme mit dem Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Probleme mit dem Arbeitgeber

Elena77

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Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation sieht so aus: Im Dezember 2011 habe ich meinen Sohn gekriegt. Es wurde Elternzeit von 2 Jahren beantragt, allerdings habe ich mit meinem Elternzeitantrag dem AG mitgeteilt, dass ich im zweiten Jahr Elternzeit TZ arbeiten möchte. Dem Antrag von Januar 2012 wurde nicht wiedersprochen. Alle Voraussetzungen nach Elternzeit/geldgesetz sind von meiner Seite aus erfüllt ( mehr als 15 Mitarb, etc ). Im Juli 2012 habe ich meinen jetzigen Chef E-Mail geschickt, wie ich arbeiten möchte - wieviele Stunden, wie lange... Bis jetzt hat unser Personalleiter meinen Antrag nicht bestätigt. Lt. Gesetz sollte man nach 1 Monat nach der Antragsstellung einig werden. Personalleiter teilt mir mit, dass er sich diese Woche meldet und es passiert nichts. Nächste Woche geht das Spielchen von vorne los.. Betriebsrat hat meinem Antrag zugestimmt. Ich fülle mich regelrecht gemobbt und mir geht es sehr schlecht dabei. Ich habe für die Firma sehr hart gearbeitet und jetzt das. Kann auch ohne Zustimmung keine Betreuung organisieren. Bin verzweifelt.. Was soll ich machen ? Eine Beschwerde beim BR einlegen ? Zum RAnwalt gehen vielen Dank für Ihre Antwort mfg Elena77


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit muss schriftlich gestellt werden. Es kommt also darauf an, inwieweit bei dem ursprünglichen Antrag genügend Angaben gemacht worden sind, um eine von einem verbindlichen Antrag sprechen können. Wenn dort nur abstrakt stand, Sie wollten eventuell wieder in Teilzeit arbeiten, wird das nicht ausreichen. Der neuen Antrag, in E-Mail-Form, reicht den Anforderungen nicht. Die Frist sieben Wochen, Sie sollten mit Einschreiben Rückschein konkret schreiben, was Sie wollen. Liebe Grüße, NB


Elena77

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Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für Ihre Antwort. Jetzt bin ich etwas verunsichert. Warum ist der Antrag in der E-Mailform nicht gültig ? BEEG gibt doch keine Form des Antrages vor. Mein Antrag hat alle wichtige Angaben beinhaltet - Arbeitsaufwand, Beginn/Ende der TZ, gewünschte Form auffteilung. Anderer Rechtsanwalt hat mir gesagt, dass E-Mailform hier gültig ist. Wenn es nicht so wäre, dann habe ich jetzt 2 Monate umsonst gewartet ... Ist das so ? MFG Elena77


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