Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Positiver Schnelltest

Frage: Positiver Schnelltest

Wunschkind2008

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Hallo! Mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass ich im Falle eines positiven Schnelltests meines Kindes so lange weiter arbeiten muss bis ein positiver PCR Test vorliegt. Da es in dem Falle keine offizielle Quarantäne Verfügung vom Gesundheitsamt gibt, kann ich diese nicht einreichen um entsprechend meine Arbeitsleistung zu verweigern. Da ich meine Kinder (8 und 11) im Zweifelsfall nicht alleine zum PCR Test schicken möchte und sie auch nicht täglich 8 bis 10 Stunden alleine lassen kann, wüsste ich gerne auf welcher Basis ich die Möglichkeit hätte zu Hause zu bleiben, bis das Ergebnis vom PCR Test vorliegt. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, aufgrund der Pandemie hat die Bundesregierung eine Änderung der Kinder-Kranktage vorgenommen. Sie können auch für den Fall, dass das Kind nicht in die Schule bzw. den Kindergarten gehen kann, zu Hause bleiben. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung? Dann könntest du die extra Corona-Kind krank-Tage dafür nutzen. LG luvi


Felica

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Solange das Kind noch keine 12 Jahre ist würde ich mich dann über das Kind Kinderkrank melden. Ansonsten ist das Vorgehen von deinem AG rechtlich OK. Erst mit positiven PCR-Test gilt die Infektion als gesichert. Und damit erst wärst du als K1 auch betroffen. Ein positiver Schnelltest bedeutet, weil eben so ungenau, nur das es einen Verdacht gibt. Das das Handeln deines AG blöde ist, ist dabei ein anderes Thema.


Wunschkind2008

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Ganz sicher ist das blöde. Ich arbeite in der Kita. Aber mir geht's tatsächlich nur ums rechtliche. Corona kindkrank geht doch nur wenn die Schule mir bescheinigt, dass sie geschlossen ist? Normal Kind krank wird mein Arzt mich nicht schreiben wenn das Kind keine Symptome hat. Ich hoffe wir kommen nicht in diese Situation


Felica

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Ziemlich sicher schreibt der Kinderarzt das Kind krank. Auch ohne Symptome. Das würde ich entspannt sehen.


Schru

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https://www.bmas.de/DE/Corona/entschaedigungsanspruch.html;jsessionid=6CEA49FF07DC680C70F63E01BEEFB301.delivery1-replication#doc7caac995-4641-4b73-887f-69ad5ea2ec4ebodyText1 Unter: Wann habe ich einen Anspruch auf Elternentschädigung? "Gleiches gilt, wenn nicht die Einrichtung selbst geschlossen wird, sondern die Kinder die vorgenannten Einrichtungen aufgrund einer sie betreffenden Absonderung nicht betreten dürfen."


luvi

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Hallo, Die Einrichtung/die Schule muss nicht geschlossen sein für die Kind krank Tage. Es reicht, wenn dein Kind die Einrichtung/die Schule nicht besuchen darf. LG luvi


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