vb123
Sehr geehrte Frau Bader, Leider habe ich ein KV-Thema, zu dem ich kaum konkrete Antworten finde, auch nicht bei der KV direkt. 1) Wenn der Ehemann als Arbeitnehmer privat krankenversichert ist und die Ehefrau als Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert, kann das Neugeborene entweder freiwillig gesetzlich versichert werden (mit der Mutter) oder privat mit dem Vater. Ist das korrekt, oder gibt es noch andere Möglichkeiten, zB das Kind einzeln versichern bei einer anderen PKV? Kann das Kind in ein paar Jahren von der PKV in die freiwillige GKV wechseln? 2) Wie ist das Kind in Zukunft zu versichern, wenn die Ehefrau in Zukunft unter die Versicherungspflichtgrenze rutscht (wegen Teilzeit in EZ) und der Ehemann das höhere Einkommen erzielt & in der PKV ist? Im Voraus vielen Dank (auch an die anderen Foristinnen, die sich damit auskennen)!
Hallo, 1. Ja, da gibt es das Wahlrecht - mit dem Wechsel könnte es schwierig werden 2. Dann Pflicht bei dem zu versichern, der mehr verdient Liebe Grüße NB
Tini_79
Bei freiwilliger GKV weiß ich es nicht, aber wenn die Frau in der GKV gesetzlich ist und der Mann privat, dann muss er das Kind bei sich versichern- das ist die Aussage meiner Kasse und so war es auch bei Verwandten. Da ist der Mann dann lieber in der GKV geblieben, da sie mit ihren 3 Kinder wesentlich mehr gezahlt hätten bei der PKV.
vb123
Hallo Tini, Danke für Deine Antwort. Mein Mann liegt über der Versicherungspflichtgrenze und könnte sich daher ebenfalls nur freiwillig gesetzlich versichern. Eine echte Familienversicherung gibt es dann nicht, oder? D.h. Jedes Familienmitglied muss einzeln mit eigenem Beitrag versichert werden?
Sternenschnuppe
Soweit ich weiß gibt es auch bei freiwillig gesetzlich versichert die Familienversicherung.
Mitglied inaktiv
Hallo, bei uns war es auch so, Kind musste entweder in die freiwillige gesetzliche Versicherung oder gleich privat. Das Kind kann aber nicht beim Vater mitversichert werden, das gibt es nicht bei den privaten, es braucht eine eigene Versicherung, allerdings gibt es oft günstigere Konditionen, wenn es bei der gleichen Versicherung wie der Vater ist. Im Prinzip kannst du dir aber jede private aussuchen. Bei Neugeborenen braucht es auch keine Gesundheitsprüfung, wie sonst üblich bei privaten Krankenkassen. Privat war um einiges billiger, deshalb haben wir das genommen, das bedeutet aber, dass das Kind, solange es sich nicht selbst versichern muss, in der privaten bleiben muss. Auch wenn das Kind mal studiert, muss es privat versichert werden. Ein Wechsel in die gesetzliche kann nur erfolgen, wenn das Kind einen Beruf, z.B. Ausbildung, ergreift. Freiwillig gesetzlich geht nur entweder bei Neugeborenen oder wenn das Kind vorher gesetzlich versichert war, ein Wechsel von privat in freiwillig gesetzlich geht nicht. Wenn du berufstätig bis, bekommst du keine Kind-Krank-Tage.
vb123
Hallo Sternschnuppe, Das wäre natürlich toll. Allerdings ist mein Mann schon seit über 20 Jahren in der PKV. Befürchte, er wird nicht "einfach so" in die freiwillige GKV wechseln können. Oder es ist dann keine Familienversicherung. Sonst würden das sicherlich viele machen, wenn das 1. Kind kommt oder die PKV-Beiträge mal wieder steigen...
Mitglied inaktiv
Hallo, er kann nicht mehr wechseln, und schon gar nicht, wenn er über der Bemessungsgrenze liegt. Damit soll vermieden werden, dass man in jungen gesunden Jahren zur privaten geht und dann wenn man älter und kränker wird, oder eine Familie gründet, wieder zur gesetzlichen wechselt.
Sternenschnuppe
Ganz gut erklärt finde ich. http://www.finanztip.de/familienversicherung/
vb123
Dann werden wir den Kleinen wohl mit eigenem Beitrag versichern müssen! Steigen die Beiträge für Kinder in der PKV ähnlich wie für Erwachsene?
Mitglied inaktiv
Hallo, nein, die Beitrage steigen eigentlich nicht. Wir haben beide Kinder in der PKV und zahlen einen garantierten Festbetrag bis zum 18 Lebensjahr. Du hast dadurch natürlich auch große Vorteile bei Arztbesuchen (bekommst immer sofort einen Termin) und man bekommt viele Impfungen, die die gesetzlichen nicht zahlen, "umsonst" (bei uns z.B. Hep. A, Men. B, Men. A usw.). Zusammengerechnet haben wir alleine durch die ersparten Impfkosten bislang die Kinder "umsonst" versichert gehabt.
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