Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

PKV??? AN FR.BADER u.DESIREEKK,-die Experten! ;0)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: PKV??? AN FR.BADER u.DESIREEKK,-die Experten! ;0)

Mitglied inaktiv

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hallo, mal eine frage: mein mann ist selbständig und privat versichert. wir möchten das kind aber erstmal über mich,normal angestellt,pflichtversichert, kostenfrei mitversichern lassen,da mein mann momentan unter der beitragsbemessungsgrenze liegt. aber wie genau wird diese grenze berechnet?? es heisst immer bruttoeinkommen,aber sehen will meine gkv den steuerbescheid vom letzten jahr. da steht aber wiederrum nur der gewinn drauf,und der ist DEUTLICH!!! kleiner!!! also wonach richtet sich diese einkommensgrenze nun genau??? wäre unheimlich wichtig zu wissen! muss die gkv das kind eigentlich behalten,auch wenn mein mann städnig über der grenze liegen würde und wir die eur 120 monatlich zahlen würden?? könnte ja sein,dass unsere kleine später mal was schlimmes hat und die pkv sie nicht! aufnehmen würde ... viele fragezeichen.... danke schonmal!! lg pitti


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist doch, wer vor Steuern mehr verdient. Bei ihm ist das der errechnete Gewinn! Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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mein mann ist selbst. finanzberater und hat z.bsp. auch ein etelefonistin eingestellt für zwar nur eur 120 im monat,aber immerhin. man kann dann doch eigentlich nicht den ganzen bruttoverdienst,also seinen umsatz zu rande ziehen,wenn er von dem geld am ende viel weniger sieht. wg geschäftsausgaben etc. lg pitti


Mitglied inaktiv

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im moment bin ich ja in mutterschutz/elternzeit,aber generell verdient er mehr! also bezieht sich die beitragsbemessungsgrenze auf den gewinn!! vor steuern,hab ich das richtig verstanden????????? lg pitti


Mitglied inaktiv

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Hallo! Grunsätzlich rechnet die GKV in etwa bei ihm mit dem Gewinn, also nach Abzug der Kosten, wobei das nicht stimmen muß, ich hab da schon versch. erlebt... ... aber... warum weiß er das nicht selbst? das ist doch sein Beruf :-) Und ja, i. d. R. könnt Ihr das Kind dann freiwillig bei der GKV versichern. Zur Not schriftlich geben lassen! Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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weil er mit pkv so gut wie nix zu tun hat,er arbeitet in einer bank und hat mehr mit anlage und baufi etc. zu tun. ;0)) haben ja schon mit gkv geklaert,müssen halt nach geburt noch steuerbescheid und abrechnung von juni mit jahressummen einreichen,sind aber definitiv weit drunter! das mit dem gewinn stimmt auch,haben extra nochmal nachgefragt gestern! nur das zu versteuernde einkommen,und das ist ja um einiges geringer bei uns!! vielen dank desireekk!! :0))) lg pitti


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