Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pflegekind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Pflegekind

emmadilemma

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Hallo Frau Bader, wir sind Pflegeeltern eines 21 Monate alten Kleinkindes, wir haben ihn mit 8 Wochen bekommen, zuvor war er in einer Bereitschaftsfamilie. Seit der Geburt besteht kein Umgang mit den leiblichen Eltern. Die Mama will Ihn uns zur Adoption freigeben, der Papa will wohl Umgang, meldet sich aber beim Jugendamt nicht. Vater war in Vergangenheit straffällig, Alkohol, usw. Das Kind ist bei uns natürlich völlig integriert, wir sind die "Eltern", geht in die Krippe usw. Sollte der Vater sich jetzt melden, hat er Chancen sein Kind irgendwann wieder zu sich zu holen?  Reicht unsere gemeinsame Zeit aus?  Vielen Dank und liebe Grüße, Emma


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vorab die wichtigste Frage: sind die leibl Eltern verheiratet oder ist die Vaterschaft anerkannt? Wenn nein: schnellstens Regelung bei der Adoptionsstelle JA. Wenn ja: Dann muss er der Adoption zustimmen. Da er ja in fast 2 Jahren keinen Umgang geltend gemacht hat, kann das Vormundschaftsgericht auch gegen seinen Willen entscheiden, die Zeit ist aber eher noch zu kurz. Wenn das JA auf Ihrer Seite ist (und das werden sie sein, schon aus Kostengründen) könnte man überlegen, ihn ein bisschen in die richtige Richtung zu schubsen. ZB in dem man Unterhalt fordert. Was ihm egal ist, wenn er Bürgergeld bezieht. Jetzt zu Ihrer eigentlichen Frage: Nach 25 Jahren Erfahrung mit dem JA muss ich (leider) sagen: Es ist eher unwahrscheinlich, aber ausschließen will ich es nicht, dass dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird. Ich möchte nicht sagen, dass das JA da immer im Sinne des Kindes handelt. Und Ihre Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, sind nicht so gut. Wenn Ihnen das JA das Sorgerecht überträgt, wäre das anders (dann haben Sie nämlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht), das ist aber nach noch relativ kurzer Zeit eher nicht der Fall. Was für das Kind, das feste Bezugspersonen hat, natürlich übel wäre. Klingt blöd, aber es ist gut, dass er nicht so wirklich vertrauenswürdig zu sein scheint - versuchen Sie, diesbezüglich Beweise zu sammeln. Ansonsten arbeitet die Zeit für Sie. Ich drücke die Daumen! Nicola Bader


emmadilemma

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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Der Vater hat keine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben und die Eltern sind auch nicht verheiratet. Er ist lediglich als Vater von der Mutter angegeben worden. Die Mutter will uns gern das Sorgerecht geben, da sie überhaupt kein Interesse an dem Kind hat.  Da, laut JA, aber auch da der Vater befragt werden müsse, wurde dies noch nicht getan. Da das JA auf unserer Seite ist, soll solange wie möglich der Vater aus dem Spiel gehalten werden, um so viel Zeit wie möglich zu gewinnen. Liebe Grüße    


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