Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pflegefamilie posttraumatische Belastungsstörung, Borderline und Jugendamt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Pflegefamilie posttraumatische Belastungsstörung, Borderline und Jugendamt

BabsiW82

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Hallo Frau Bader, Anfang November 2017 habe ich meine Tochter entbunden. Auf Grund sexuellen Missbrauchs in der Kindheit hat mich die Geburt retraumatisiert, sodass ich zunächst in eine Psychiatrie kam und im Anschluß daran in eine Traumaklinik ging, in der ich auch noch bin. Meine Tochter war in 2 Kurzzeitpflegestellen und ist jetzt in einer Langzeitpflegestelle. Im Entlassbrief der einen Klinik las ich, dass Sie 3 Jahre dort bleiben soll. Kann das Jugendamt das einfach entscheiden, ohne mit mir darüber zu sprechen? Und ist es so, wie mir die Sozialarbeiterin mitteilte, dass sich das Jugendamt bei den Diagnosen PTBS und Borderline schwer tut mir mei Kind wieder zurück zugeben, wenn ich stabil genug bin? Ist hier juristische Hilfe angebracht? LG BabsiW82


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist für mich schwierig zu beurteilen, wann sie wieder in der Lage sein werden, sich um das Kind zu kümmern. Das ist das erste, was geklärt werden muss. Sobald es ihnen besser geht, also so gut, dass einer Betreuung wieder möglich ist, kann das Jugendamt Ihnen das Kind schwerlich vorenthalten. Ich gehe davon aus, dass die drei genannten Jahre die Prognose waren. Auf der anderen Seite ist es sicherlich für das Kind wichtig, ein festes regelmäßiges Umfeld zu haben. Liebe Grüße NB


cube

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Hättest du denn mit dem JA überhaupt ein vernünftiges Gespräch führen können oder wärest du auf Grund deiner aktuellen Situation dazu vielleicht gar nicht in der Lage gewesen? Gibt es einen Vater? Wenn ja, scheint dieser ja ebenfalls nicht als geeignete Betreuungsperson in Frage gekommen zu sein. So hart das sicher für dich ist, aber du bist seit Geburt mehr als 4 Monate nicht in der Lage dein Kind zu betreuen - ich denke, das JA handelt da im Sinne des Kindeswohles. Außerdem heißt das ja nicht, daß nicht eine Rückführung zu dir angestrebt wird und dementsprechend auch regelmäßiger Kontakt. Aber ab wann du stabil genug bist, dich dauerhaft kümmern zu können, weiß gerade keiner. Es wäre für dein Kind doch schlimm, vielleicht noch Monate lang alle paar Wochen zu anderen Kurzzeitig-Pflegestellen verfrachtet zu werden. Ich denke, du solltest erst einmal alles daran setzen, wieder stabil zu werden - für deine Tochter.


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