Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader !! Können Sie mir auch beim Patchwork-Chaos helfen ?! Ich habe eine 3jährige Tochter und mein Freund einen 6jährigen Sohn. Wir möchten eigentlich gern zusammenziehen etc... aber er hat leider auf das Haus seiner eltern gebürgt, was jetzt den Bach runter geht. Ab wann zählt man als zusammen wohnend ?! Wann ist man eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ?! Und wann eine Bedarfsgemeinschaft ?! Kann die Bank auch wenn wir nicht heiraten an mein Geld auch zurückgreifen ?! Wenn er vor unserer Zeit gebürgt hat ?! Wär super lieb wenn Sie mir kurz helfen könnten. LG Katie
Hallo, wenn Sie zusammen wohnen sind Sie eine nichteheliche LG, haften aber nicht für die Schulden (das tun selbst Ehepartner nicht). Gruß, NB
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hallo Fr.Bader.............. ich hätte damal eine allgemeine Frage zum Umgangsrecht!!! wir sind eine sechköpfige PATCHWORKFAMILY(mein mann brachte in die Ehe eine Tochter mit und ich brachte zwei Kinder mit,bub und mädel,zusammen haben wir noch eine Tochter bekommen und im Sept.05 erwarten wir jetzt unser zweites Kind). nun zu meinen Fragen: ...
Hallo Frau Bader, SV: Familie, ein Kind aus gemeinsamer Beziehung, Frau bringt Kind aus vorheriger Beziehung mit in die neue Ehe. was passiert im Todesfalle der Mutter? Wie kann man eine Aufteilung der Kinder auf die leiblichen Väter verhindern? Wunsch der Mutter ist natürlich, daß die Kinder gemeinsam aufwachsen, in der aktuellen Beziehun ...
sehr geehrte Frau Bader, Wir sind eine Patchwork-Familie. mein Mann erhält das Kindergeld von seinem 13-jährigen Sohn und ich bin schwanger. Ich möchte das Kindergeld meines Kindes erhalten, wie kann ich es vorgehen. Vielen Dank im Voraus.
Hallo Frau Bader, Kurz zur unserer Situation: Mein Mann hat aus erster Ehe 3 Kinder (6,8 und 12Jahre) Die Kinder sind aller 2 Wochen bei uns am Wochenende und zur Hälfte in den Ferien oder bei Schließtagen oder Krankheit. Mein Mann zahlt für alle drei Kinder volles Unterhalt, was sich auf über 1000€ beläuft. Dazu kommen noch Kosten dazu die w ...
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