tba
Hallo, Ein paar Fragen zum Elterngeld: 1. Habe ich die Partnerschaftsbonus richtig verstanden und ist folgende Verteilung möglich? Mutter: Basis Elterngeld für die Lebensmonate 1-12 Vater: Basis Elterngeld für die Lebensmonate 1-2 Mutter und Vater: Partnerschaftsbonus bei Teilzeit in den Lebensmonaten 13-16? 2. Den Partnerschaftsbonus erhalten Mutter und Vater? 3. Die Wochenarbeitszeit zwischen 25 und 30 Stunden ist unabhängig davon, ob bereits vor der Geburt in Teilzeit gearbeitet wurde? Beispielsweise Vater 20 Stunden und Mutter 30 Stunden. 4. Wann muss der Partnerschaftsbonus beantragt werden? Kann also kurz nach der Geburt das Basis-Elterngeld beantragt werden und erst später der Partnerschaftsbonus? Dankeschön schonmal. Viele Grüße
Hallo, 1. Das geht. Sie müssen dann beide 25-30 Std/Wo arbeiten 2. Ja 3. Ja 4. KAnn schon früher beantragt werden Liebe Grüße NB
Dojii
1. Ja, das ist so problemlos möglich. 2. Ja, solange beide in den vier Monaten durchgehend alle Voraussetzungen erfüllen. 3. Ja, es kommt nur darauf an, wie viel in den vier PB-Monaten gearbeitet wird, nicht was vorher war. 4. Das kann man sofort beantragen, wenn das Basiselterngeld beantragt wird, oder man kann es später nachträglich machen, wenn alles mit den jeweiligen Arbeitgebern fest abgeklärt ist.
tba
Super, danke für die Antworten. Hier habe ich auch nochmal auf Seite 28 die grafische Übersicht dazu gefunden: https://www.bmfsfj.de/blob/jump/93614/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit