Morbi
Hallo zusammen, ist folgende Konstellation möglich, bei der der Partnerschaftsbonus nicht im direkten Anschluss an das Basiselterngeld genommen wird? Basiselterngeld: Sie: 1-12 / Er: 10-12 Partnerschaftsbonus: beide: 30-34 Herzlichen Dank vorab!
Hallo, hier helfen die Richtlinien zum BEEG, Ziff. 4.4.3.1. : Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus müssen in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten erfüllt werden. Sie können sowohl im Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 1 als auch im für den Elterngeld Plus verlängerten Zeitraum nach § 4 Absatz 1 Satz 2 erfüllt werden. Dort steht: Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird. Liebe Grüße NB
Felica
Nein. Ab dem 15ten Monat muss einer von beiden immer EG beziehen.
Morbi
Hallo Felica, vielen Dank für deine Antwort! Kannst du mir sagen wo ich diese Information am offizieller Stelle finde? (Nicht dass ich an deiner Antwort zweifle; ich versuche nur bei dem Thema durchzublicken). Würde dann gleiche Konstellation mit folgender Abwandlung funktionieren? Basiselterngeld: Sie: 1-12 / Er: 11-12 Partnerschaftsbonus: beide: 15-18
Felica
Alles gut. Es gibt online eine Broschüre, elternzeit, elterngeld und Elterngeld plus oder so ähnlich. Vom Bund. Da findest du alles dazu.
Dojii
Die zweite Variante klappt. Es darf wie gesagt ab dem 15. Lebensmonat keine Lücke bestehen. Der passende Grund findet sich in § 4 Abs. 1 S. 2 BEEG: "Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird."
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