Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partnermonate getrennt beantragen. Geb. 30.6 aber der Febr. hat nur 28 Tage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partnermonate getrennt beantragen. Geb. 30.6 aber der Febr. hat nur 28 Tage

pa1981

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Hallo, unsere Tochter ist am 30.6.18 geboren. meine Frau nimmt die 12 Basismonate 1LM bis 12LM. Sie hat vor der geburt nicht gearbeitet und wird nach det Elternzeit auch nicht Arbeiten. ich möchte gerne LM9 und LM14 nehmen, LM9 wäre dann vom 30.2.19 (der februar hat ja nur 28 tage) bis 29.3.19. wird es dann vom 28.2 bis 29.3 dadurch das der febr. ja kürzer ist? und gibt es noch irgendwelche Nachteile dadurch das der LM9 von beiden Eltern gleichzeitig genutzt wird? Was ich auch nicht verstanden habe ist das mit der Elterngeld Berechnung für den Arbeitenden Elternteil bezüglich Grundgehalt und Zulagen, also das dass Urlaubsgeld Weihnachtsgeld und Prämien nicht mit berechnet werden habe ich verstanden aber wie ist es mit Nacht Schichten, Schicht Zulagen, Schmutz Zulagen? fällt das auch alles raus? wenn ja ist das ja ein deutlicher verlust.. für mich wären das ca 1000 Euro netto weniger pro Monat laut online rechner ich habe hier auch gelesen das wenn ein voller Monat Elternzeit genommen wird der Arbeitgeber den Urlaub kürzen kann, gilt das auch in meinem Fall wo der Monat März ja noch den 30.3 und den 31.3 hat beides aber ein Samstag und Sonntag ist? ich bedanke mich schon mal für die Antwort. lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Im Februar würde ich vorsichtshalber vom 28. annehmen 2. Die Zulagen etc werden berücksichtigt, das sind ja keine Einmalzahlungen 3. Ein voller Monat ist ein voller Monat, egal ob Samstag oder Sonntag Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du wirst praktisch ab 1.3. EZ haben bis 29.3. Der LM ist halt kürzer. Und nein, für den März darf dir kein Urlaub abgezogen werden, auch wenn der 30./31. auf ein Wochenende fällt. Allerdings bekommst du wenn du an den beiden Tagennicht arbeitest, für die auch kein Gehalt, musst aber Abgabe zB für KK zahlen. Es kann also für März dann vom AG einen negativen Lohnbescheid geben. Mein 1. kind ist am 31. geboren und bei mir war das damals auch so, als ich nach der EZ zurück kam. Urlaub für den Monat bekommen und für den Tag aber eine negative Lohnbescheinigung, weil der 31. Ein Sonntag war. LG Lilly


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