Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

paragraph 1361

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: paragraph 1361

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, gilt dieser Paragraph (Unterhalt ist im voraus zu zahlen) auch für den Kindesunterhalt und den Ehegattenunterhalt nach Scheidung? Danke und liebe Grüße Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, § 1361 gilt nur für die Zeit des Getrenntlebens u nur für EhegattenU. Aber beim KInd gilt das gleiche nach § 1612 BGB. Gruß, NB


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