Jenny8219
Hallo Frau Bader, wie sie sicher lesen können wurde meine Tochter Opfer eines sexuellen Übergriffs "nicht von mir!" Die Täter haben gestanden und sind nun in u Haft Sie wird von einer Anwältin vertreten Nun will das SKF mit dem Jugendamt das Thema weiter ausbreiten! Nein ich will es nicht tot schweigen Aber sie bekommt Hilfen ohne Ende und ich hab für mich auch was gefunden wo ich das verarbeiten kann - Was dürfen die überhaupt? - Was nicht? Mir wurde sogar eine Mittäterschaft unterstellt! - Wie kann ich das verhindern das meine Tochter nicht noch "eventuell" einen seelischen schaden nimmt? Und nein zum eindringen kam es Gott sei dank nicht!
Hallo, der SKF nicht, aber das JA schon. Und die sollen ja im Sinne des Kindes entscheiden u Sie unterstützen Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater