luna1990
Guten Tag, es geht um eine nicht medizinisch notwendige OP - ums Ohrenanlegen. Soweit ich weiß wird ja eigentlich empfohlen, dies bei Kindern bereits VOR Schuleintritt machen zu lassen. Wie stehen die Chancen, wenn der Vater (gemeinsames SR) nicht zustimmt? Kann man hier auch die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen oder wird das nicht funktionieren? MfG
Hallo, Sie können es versuchen. Es ist aber nicht erkennbar, warum man nicht zuwartet, bis das Kind älter ist. Uns wurde damals empfohlen, zuzuwarten, bis das Kind selber mit entscheiden kann (vllt will es die OP gar nicht). Meine Tochter hatte die OP in der 4. Klasse, dann auf eigenen Wunsch hin. Wichtig ist, mit der Krankenkasse abzuklären, bis zu welchem Lebensjahr die Kosten übernommen werden - bei uns war das der 12. Geburtstag. Liebe Grüße NB
Berlin!
Du kannst immer versuchen, die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, wie das Gericht entscheidet. Dafür fehlen Infos.
luna1990
Welche Infos fehlen?
User-1753445573
Die Fachärzte im Forum sprechen sich gegen eine OP in diesem Alter aus, von daher halte ich die Chance dafür das die Zustimmung gerichtlich ersetzt wird für gering. https://www.rund-ums-baby.de/experten/kinderchirurgie/Abstehende-Ohren_042.htm
luna1990
... weil EIN Arzt sich in einem FORUM dagegen ausspricht?
misses-cat
Also hier die gegenteilige Meinung, meinem Mann wurden die Ohren als Kind angelegt, er hatte massive Segelohren. Weder hat mein Mann dadurch ein verzerrtes Bild von sich noch von anderen Menschen bekommen (er würde nie auf die Idee kommen mit zb vorzuschlagen den Bauch straffen zu lassen der nach bald sieben Kinder nicht mehr perfekt aussieht) Leidet dein Kind darunter? Wenn ja würde ich ein Gutachten machen lassen und dann den Vater vor die Wahl stellen entweder er unterschreibt oder du gehst zu Gericht
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