Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ohne Zustimmung Urlaub bzw Umzug möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ohne Zustimmung Urlaub bzw Umzug möglich?

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Sehr geehrte Frau Bader meine Schwester will ich von ihrem Mann trennen und zusammen haben sie 2 Kinder, das 3 ist unterwegs und die Ehe ist ein Alptraum für sie. Sie ist ins Frauenhaus geflüchtet und er wurde dann der Wohnung verwiesen, es wurde ein Gewaltschutzantrag gestellt, er darf sich ihr nicht nähern usw. Nun steht aber Aussage gegen Aussage und das Jugendamt meinte sie muß ihm trotz der Drohungen und der Gewalt den Umgang gewähren. Für einen begleiteten Umgang gäbe es keine Gründe für das Jugendamt. Da meine Schwester enorme Probleme in der Schwangerschaft hat, ständige Blutungen, Baby entwickelt sich nicht richtig, usw. hat der Arzt ihr strenge Bettruhe verordnet. Da wir in einem anderen Bundesland wohnen würde sie gern für die Zeit mit den Kindern zu uns ziehen und später auch hierherziehen. Aber das Jugendamt meinte das sie das nicht ohne die Zustimmung des Ehemanns machen darf und er gibt ihr natürlich auch keine Zustimmung. Selsbt zeitweise darf sie nicht hierher um sich zu erholen und die Kinder zu schützen. Laut Jugendamt muß sie ihm das Umgangsrecht gewähren und kann nicht von ihm verlangen das er 260 km dafür fährt. Aber sie muß eigentlich ins Bett, ist total überfordert und das Jugendamt lehnt jede Hilfe ab. Stimmt es das sie die Zustimmung des Mannes braucht oder kann sie auch einfach mit den Kindern wegziehen. Sie haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Danke Ihnen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das Jugendamt hat recht. Sie kann jedoch versuchen, die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen. Oder sie handelt einfach. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Sie kann jederzeit wegziehen, die Kinder nicht Wie alt sind die Kinder denn ? Sie kann mit den Kindern zu Euch kommen, sich schonen, und ihr bringt die Kinder zum Umgang ! Das kann keiner verbieten, so lange es noch keine Schulkinder sind. Und so schnell wie möglich Antrag aufs alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und ihn anzeigen wegen den Gewalttaten. Alles Gute für Deine Schwester. Und : Das Jugendamt darf nur beraten, ein Gericht entscheiden, daher sollte sie schnell vor ein solches ziehen.


Julisa

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Theoretisch gesehen benötigt sie das Einverständniss, praktisch gesehen würde wohl kein Richter von ihr verlangen wieder zurück zu ziehen wenn sie ihn vor vollendete Tatsachen stellt. Ich glaube auch nicht dass sie nicht in den Urlaub darf mit den Kindern, sicher darf sie nciht Monate lang weg sein, aber 2 Wochen sind denke ich nicht untersagt, aber das weiß Frau Bader besser.


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