Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

offene Fragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: offene Fragen

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe einige Fragen leider habe ich kaum Erfahrung wie es nach der Entbindung Finaziell weitergehen kann/sollte. Ich bin nun in der 34ssw ich habe Mutterschutz (ich bin in der Ausbildung im 2.Jahr). Und daran schließt gleich meine Frage an, könnte ich meinen Erziehungsurlaub mit meinem Partner teilen, welche Fianziellenmöglichkeiten blieben dann? ´Nun habe ich erst einmal Mutterschutzgeld beantragt. Was würde ich erhalten wenn ich die Ausbildung abrechen würde, müsste ich mich dann arbeitslos melden oder woher würde ich meine Gelder beziehen?Kann mein Lebensgefährte nur den Erziehungurlaub mit mir teilen wenn wir verheiratet sind? Ich bedanke mich im Vorraus Mfg xdaydreamer2503x


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtig ist doch erst einmal, wie es mit der Ausbildung weiter geht. Das ist mit der Berufsschule und mit dem Betrieb zu klären. Dann kann man überlegen, ob man EZ nehmen kann. Sie bekommen erst Mutterschaftsgeld und dann Erziehungsgeld u Kindergeld. Rechtlich kann auch der KV EZ nehme, man muss dann sehen, wie man mit dem Geld rumkommt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ihr könnt beide EZ nehmen wenn Ihr wollt. Wie ihr das finanziell hinbekommt ist Euer Ding. Ich bin nicht verheiratet und dervater der Kinder hat beide Male EZ genommen :-) Mein Tip: dazu muß Vaterschaft anerkannt sein; macht das noch vor der geburt beim Jugendamt. Hinterher sind andere Dinge wichtiger. Viele Grüße Désirée


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