Mitglied inaktiv
hallo frau bader.meine tochter wird am 7.11.08 2 jahre.ich hatte 2 jahre elternzeit.wann muß ich wieder anfangen?der eine sagt am geburtstag der andere wieder ein tag danach.sie schrieben mir am geb.und ich laß es auch schon aber mein AG sagt ein tag danach und bei einer bekannten war es auch so also hin und her.geht denn die zeit nicht vom 7.11.06-7.11.08?also arbeitsbeginn am 8.11.08? nun ja,es ist ja auch nun so,.ich müßte nun wieder anfangen bin aber in der 9.Ssw.das heißt ich habe auf grund meines berufes ein erneutes beschäftigungsverbot.wie bei der 1.schwangerschaft.also darf ich nicht anfangen.was ist mit dem urlaub vom ersten beschäftigungsverbot den ich nicht nehmen konnte?verfällt er bis ich dann nach der 2.schwangerschaft und der elternzeit wieder anfangen kann?ich habe ja dann den urlaub von damals und den der jetzt anfällt im beschäftigungsverot.da soll noch einer durchsehen.:-)) vielen dank
Hallo, 1. Erster Arbeitstag ist der Geb. 2. Nach neusten Urteilen kann man den Urlaub weiter aufheben Liebe Grüsse, NB
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