Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nun ist es eingetreten...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nun ist es eingetreten...

Mitglied inaktiv

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ich habe ein beschäftigungsverbot erhalten ab sofort und eine andere tätigkeit ist leider nicht zu tun im hotel. nun will mir meine chefin a) keinen vertrag mehr aushändigen, noch will sie mich nach der geburt noch weiter beschäftigen, desweitern meint sie, das sie nicht gewillt ist, mich weiter zu zahlen für "lau" da die KK ihr zwar meinen nettolohn zurückzahlen würde, aber die ganzen sozialversicherungsabgaben über ungefähr 400 € / mtl sie tragen müsste für keine arbeit... dazu sei sie nicht gewillt, sie würde das alles anfechten und ich würde keinen heller und pfennig von ihr sehen. am montag werde ich erst mal meinen spind leer räumen...soll ich nun zum anwalt gehen..oder warten wie sich das entwickelt?!? lg und schönen abend noch! phifeha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben natürlich Kü-Schutz, denn auch ein mündlicher Vertzrag ist wirksam. Ich würde mich erst einmal an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Ansonsten nicht lange zögern und einen Kollegen vor Ort aufsuchen, der auch auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hallo! WAs machst du dnen im Hotel? Ich frage weil ich auchs chwanger bin und auch im hotel arbeite.


Mitglied inaktiv

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Hi, also so weit ich weiß, steht man auch dann in einem Arbeitsverhältnis, selbst wenn man keinen Vertrag hat. Du hast ja monatlich Geld bekommen und Deine Sozialabgaben mußte Sie ja auch leisten. Ansonsten würd ich mal fragen was Fr. Bader meint und wenn DU Rechtsschutz hast da fragen... manche Rechtschutzversicherung haben eine Anwaltshotline... Einfach mal um eine Erstberatung bitten. LG Peeka


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