Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Notbetreuung

Frage: Notbetreuung

baby2013

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Nutzung der Notbetreuung des Kindergartens in Baden Württemberg. Ich selbst (die Mutter) bin krankgeschrieben. Darf mein Kind dann weiterhin in die Notbetreuung des Kindergartens gehen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße Svenja B.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, ob Sie das Kind trotzdem betreuen können. Liebe Grüße NB


cube

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Und evt. auch, ob dein Mann nicht Urlaub nehmen könnte bis du wieder gesund bist. Hier in NRW kann jedes Kind ohne Begründung geschickt werden - man vertraut natürlich darauf, dass nicht unnötig geschickt wird. Wie (streng) das in eurem BL geregelt ist, müsstest du nachschauen.


mellomania

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nicht eine rechtsanwältin....soviel dazu. es kommt drauf an, warum du krank bist. ich würde das mit dem kiga besprechen ob der mann kindkrank tage nehmen muss oder so. selbst hir bei uns ist es in jedem kiga anders. bei einigen musst du nachweisen, dass beide unabkömmlich sind, im nächsten kiga kann jedes kind hin ohne nachweise...


Felica

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Eigentlich muss man die Frage nicht wirklich hier stellen. Du bist krank, wenn es etwas ansteckendes ist, sollte dein Kind, vor allen in der aktuellen Situation, lieber daheim bleiben. Ist es nichts ansteckendes würde ich das mit dem KiGa klären.


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