Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte am 27.3. gefragt, ob ich meine Elternzeit frei wäheln kann, also z.B. vom 04.03.2009 - 12.04.2010, d.h. 1 Jahr, 1 Monat und 8 Tage. Mein Arbeitgeber hat mir allerdings eine Bestätigung für die Elternzeit für genau 1 Jahr, sprich bis 04.03.2010 geschickt. Auf meine Frage, ob ich die Elternzeit nur jahresweise nehmen kann, oder ob ich ein Anrecht darauf habe, die Elternzeit so zu wählen wie ich es getan habe, kam einmal die Antwort von "Arlett": Du musst dich für 2 Jahre verbindlich festlegen. Wenn du zwei Jahre nimmst, kannst du auch ein paar Tage mehr beantragen. Du hast aber nur 1 Jahr 1 Monat und 8 Tage beantragt, da kann der Arbeitgeber zustimmen, muss er aber nicht. So wie du schreibst, hat er es ja abgelehnt. und einmal kam die Antwort von "desireekk": Nee Arlett sehe ich anders. wenn Sie 1 jahr 1 Monat und 8 Tage nehmen möchte (und den Rest der ersten 2 Jahre verfallen lassen will) dann kann sie das doch tun! Da hat der AG nix zu sagen! Sie sagten dazu: Hallo, meine beiden Vorrednerinnen haben Recht! Liebe Grüsse, NB Aber die Aussagagen wiedersprechen sich doch. Was stimmt denn jetzt? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, beide haben recht ;-) Vielleicht lese ich aber auch nur das richtige raus. Wenn man den Antrag stellt, muss man sich überlegen, wie lange man EZ nehmen will. Das kann, unabhängig von Jahren/ Monaten auf ein bestimmtes Datum erfolgen. Wenn man dabei weniger als 2 Jahre beantragt, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
zu Deiner Frage wegen dem einen Jahr. Du mußt nicht genau ein Jahr nehmen - also wie Du es gemacht hast war völlig o. k. - hast dann aber wohl keinen Anspruch auf Verlängerung - wenn ich Frau Bader richtig verstehe. Frag doch bei Deinem Arbeitgeber nochmal nach bzw. stell es richtig, er kann eigentlich nichts dagegeben sagen.
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