Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, erstmal recht herzlichen Dank für ihre schnelle Antwort. Wenn er nicht zahlt, zahlt dann das Jugendamt? Die strecken das doch vor oder? Wenn ich keinen Vater angebe...bezahlt das Jugendamt dann? Er zahlt ja so oder so die nächsten Jahre nicht. Aber dann darf er mir wenigstens das Baby nicht mitnehmen. Mach ich mich damit strafbar? Übrigens ist es toll, das man in diesem Forum ihre Hilfe hat. Herzlichen Dank Claudi
Liebe Clausi, ob das Juamt zahlt, kann ich so pauschal nicht beantworten, da muß eine Prüfung für den Einzelfall gemacht werden. Fragen Sie dort nach! N. Bader
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?
- Mutterschutzlohn