Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, zunächst vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben uns wohl mißverstanden, unsere Tochter ist bereits 18 Monate alt, ich habe bis Ende 06 Elternzeit gehabt, mein LG ist seit Anfang Januar bis Ende April zu Hause. Wir bekommen noch das "alte" Erziehungsgeld (also max. 300 €). Gibt es da auch eine Grenze zum "Maximaldazuverdienen"? (Wie gesagt, ich habe ca. 1000 EUR netto.) Nochmals Danke im Voraus! Angie
Hallo, alles über 400 € wird angerechnet! Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Bewerbungsgespräch während des Beschäftigungsverbots
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht