Mitglied inaktiv
hallo frau bader... ich bin noch angestellt in elternzeit... möchte aber den AG wechseln. da ich wg versicherungsschutz nicht kündigen möchte, möchte ich meinen aktuellen AG um eine arbeitserlaubnis fragen bis ich dann nach ablauf der elternzeit kündige.... ich habe aber noch 2 jahre EZ vor mir. deshalb meine frage: wie muss die Anfrage bei meinem AG nach einer arbeitserlaubnis aussehen? muss ich meinen neuen AG nennen? ich habe nämlich noch keinen. ich will nur eine arbeitserlaubnis sollte mein neuer AG keine 3 monate kündigungsfrist abwarten wollen....
Hallo, ja, der alte AG muss den neuen kennen um beurteilen zu können, ob es ein Mitbewerber ist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ich möchte nur sofort zur verfügung stehen bei einem neuen AG. und es handelt sich nur um einen aushilfsjob.
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ich kann während der elternzeit nur wo anders nebenbei arbeiten wenn mein aktueller AG mir eine arbeitserlaubnis ausstellt... in meinem fall ist es so, das es von beiden seiten, also mein aktueller AG und mir erwünscht ist, das ich nicht zurück komme. obwohl er sowas nicht geäußert hat aber durch die vorgeschichte ich mir nichts anderes vorstellen ...
hallo frau bader, wie muss eine schriftliche arbeitserlaubnisanfrage eines AN aussehen? was muss drin stehen? wie muss die arbeitserlaubnis durch den AG aussehen? bedarf es einer schriftlichen zusage?
Hallo, hat ein nicht eu vater automatisch Anrecht auf eine Arbeitserlaubnis in Deutschland, wenn er in der Geburtsurkunde bei einem deutschen Kind steht? Was ist mit einem Bleiberecht?
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