Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeitserlaubnis

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: arbeitserlaubnis

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ich kann während der elternzeit nur wo anders nebenbei arbeiten wenn mein aktueller AG mir eine arbeitserlaubnis ausstellt... in meinem fall ist es so, das es von beiden seiten, also mein aktueller AG und mir erwünscht ist, das ich nicht zurück komme. obwohl er sowas nicht geäußert hat aber durch die vorgeschichte ich mir nichts anderes vorstellen kann... und aus diesem grund vermute ich sehr stark das mir mein AG keine erlaubnis rausschreibt und mir nochmal in den rücken zu schießen... jetzt meine frage: habe ich als AN irgendwelche rechte im bezug auf eine arbeitserlaubnis wenn ein weiteres arbeitsverhältnis nach der elternzeit sowieso nicht weitergeführt wird aus beidseitigem interesse.... er kann mich zwar nicht kündigen aber spätestens 3 monate vor ablauf der elternzeit würde ich sowieso kündigen....


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Laut BEEG benötigst du die Zustimmung des aktuellen AG, wenn du bei einem anderen AG während der Elternzeit arbeiten möchtest (wurde dir ja bereits gesagt). Dies ist unabhängig davon, ob das "alte" Arbeitsverhältnis irgendwann mal beendet wird oder nicht. Dein Fall ist doch gar nicht so schwer. Du suchst dir was Neues, erklärst deinem neuen AG, ab wann du bei ihm anfangen kannst (wie es jeder andere AN, der seinen Job wechselt, auch tun muss) und kündigst bei deinem alten AG. Gruß Sabine


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Würde ich nicht machen - wenn der neue Job nicht klappt (Probezeit!) steht sie mit leeren Händen und - was versicherungstechnisch ganz blöd wäre - ohne Erziehungszeit da. Der "alte" AG darf die Zustimmung nur aus wenigen bestimmten Gründen verweigern. Liegt keiner der Gründe vor, hat man einen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis und kann sie einklagen. Das würde ich eher tun, als den alten Job ohne Not in der Erziehungszeit zu kündigen. Gruß, Elisabeth.


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@ elisabeth an die probezeit habe ich noch gar nicht gedacht... da hast du wohl recht... ich weiß gar nicht wie es mit der erziehungszeit ist... ich habe ja 3 jahre und ich kann sie bis zum 8. lebensjahr meiner tochter nehmen wie ich möchte.... aber wenn ich sie abbreche ist halt die frage ob der rest dann verfällt.... ich möchte nur nicht das mich mein aktueller AG daran hindert geld zu verdienen....


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