Mitglied inaktiv
Allgemein beginnt der Mutterschutz genau an dem Wochentag, an der voraussichtliche ET ist. Gruß, NB Hallo nochmal, Mutterschutz ist doch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt--inwieweit wird denn nun der ET mitgezählt? Kann das aus der obigen Antwort nicht ersehen. Vielleicht können Sie ja - auch für die andren hier - mal ein Beispiel nennen. Mein ET ist der 5.1.2007 z.B. Wie sähe die Berechnung aus? Gruß nessaja
Hallo, Sie müssen anders fragen. Ihr ET ist an einem MONTAG? Dann beginnt der Mutterschutz an dem MONTAG sechs Wo. davor. Gruß, NB
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