Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

nochmal: muterschutzfristen

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: nochmal: muterschutzfristen

Mitglied inaktiv

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Allgemein beginnt der Mutterschutz genau an dem Wochentag, an der voraussichtliche ET ist. Gruß, NB Hallo nochmal, Mutterschutz ist doch 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt--inwieweit wird denn nun der ET mitgezählt? Kann das aus der obigen Antwort nicht ersehen. Vielleicht können Sie ja - auch für die andren hier - mal ein Beispiel nennen. Mein ET ist der 5.1.2007 z.B. Wie sähe die Berechnung aus? Gruß nessaja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen anders fragen. Ihr ET ist an einem MONTAG? Dann beginnt der Mutterschutz an dem MONTAG sechs Wo. davor. Gruß, NB


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