Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte Sie wegen dem Urlaubsanspruch gefragt und da ich laut Vollzeit 29 Tage habe und 5 Tage die Woche die Praxis offen ist und ich auf 400€ basis arbeite,2 Vormittag :sind das 11,6 Tage rundet man das dann auf oder ab? Und mit der Rechnung hätte ich dann als Halbtagskraft (5 Tage a 4 Stunden)auch 29 Tage Anspruch? Oder hab ich da was falsch verstanden? Danke für Ihre Mühe. LG Sindy
Hallo, ab 0,5 Tage rundet man auf. Bitte lesen Sie die Hinweise - konkret ausrechnen darf ich das nicht. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit