Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal eine Frage zu Ihrer Antwort

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal eine Frage zu Ihrer Antwort

Mitglied inaktiv

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Hallo! Sie haben mir etwas weiter unten "Rechte im Minijob" geantwortet, dass der Arbeitgeber nur betriebsbedingt den Resturlaub direkt nach dem Mutterschutz verweigern kann. Was ist denn unter betriebsbedingt zu verstehen? Was kann ich mir darunter vorstellen? Vielen Dank und Grüße Conny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er auf bestimmte Urlaubszeiten angewiesen ist, zB feste Betriebsferien oder ein starkes Weihnachtsgeschäft. Gruß, NB


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