happymum74
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort z. o. g. Thema. Was mich konkret interessiert ist: Muß ich auf Vermittlungsvorschläge, Termine etc. des Jobcenters reagieren, wenn mein Baby geboren ist? Ich möchte mindestens 2 Jahre zu Hause bleiben und mich um mein Kind kümmern können. Lt. SGB II §10Absatz 3 sieht dies so aus: " Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass 3.die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird" - verstehe ich das richtig, dass mich niemand vor Ablauf d. 3. Lebensjahres des Kindes zum bewerben zwingen kann (Zumutbarkeit)? Vielen Dank.
Hallo, ja, wenn es niemand anderes gibt, der das tun kann.. Sie werden es nicht beide (Eltern) geltend machen können Liebe Grüsse, NB
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