Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, folgendes Problem: Ich bin noch nicht rechtskräftig geschieden. Von meinem neuen Lebensgefährten erwarte ich im Januar ein Kind. Die Vaterschaftsanerkennung ist kein Problem, weder von Seiten meines Noch-Ehemannes oder meines Lebensgefährten. Ich möchte, dass das Kind den Nachnamen meines Lebensgefährten erhält. Ist dies möglich, auch wenn die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist? Ich lebe in Bayern. Vielen Dank im voraus!
Liebe Ingeborg, liebe Nina, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Mein Problem ist ähnlich, mit Ausnahme dass der Noch-Ehemann nichts von der Schwangerschaft weiß. Kann die "Angelegenheit" (Namensgebung, Vaterschaft) ausschließlich über das Jugendamt geklärt werden oder muß der Noch-Ehemann (möglichst noch vor der Geburt?) informiert werden, um spätere "Komplikationen" zu vermeiden? Reicht es aus, wenn nur der neue Lebensgefährte die Vaterschaft anerkennt oder muß der Noch-Ehemann auch zwingend befragt werden und steht somit hier die Noch-Ehe im Weg? Wir leben in NRW. Danke im voraus.
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