Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch einmal...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Noch einmal...

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Leider haben Sie nur einen Teil meiner Frage beantworten... :-( Hier nochmal der Teil, der leider unbeantwortet geblieben ist: Ich müsste nach Beendigung meiner Elternzeit kündigen, da wir berufsbedingt wegen meinem Mann umgezogen sind. Mein Arbeitsplatz befindet sich ca. 150 km von mir entfernt. Hätte ich überhaupt noch Anspruch auf ALG I ? Ich befinde mich seit 2001 in Elternzeit und bin vorher Vollzeit arbeiten gegangen. LG und DANKE! Sammy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt voll/ teilweise zur vefügungs tehen: ja, voll7 teilweise ArbGeld I Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

xxx


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.