Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Leider haben Sie nur einen Teil meiner Frage beantworten... :-( Hier nochmal der Teil, der leider unbeantwortet geblieben ist: Ich müsste nach Beendigung meiner Elternzeit kündigen, da wir berufsbedingt wegen meinem Mann umgezogen sind. Mein Arbeitsplatz befindet sich ca. 150 km von mir entfernt. Hätte ich überhaupt noch Anspruch auf ALG I ? Ich befinde mich seit 2001 in Elternzeit und bin vorher Vollzeit arbeiten gegangen. LG und DANKE! Sammy
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt voll/ teilweise zur vefügungs tehen: ja, voll7 teilweise ArbGeld I Gruß, NB
Mitglied inaktiv
xxx
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse