Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader. Tschuldigung das ich Ihnen keine korrekten Angaben gemacht habe. Also mocheinmal. Seit Mai 2001 bin ich nun arbeitslos und bekam während des Mutteschutzes auch Krankengeld von tägl. 27.20DM. Zur Zeit erhalte ich Erziehungsgeld. Mein erster Sohn ist im August 2001 geboren und das zweite erwarten wir ende Oktober diesen Jahres. Werde ich dann Entbindunsgeld bekommen oder Mutterschutzgeld? Natürlich bin ich nicht freiwillig, sondern nur pflichtversichert wobei ich keine Beiträge zahle. Und wie ist das mit dem EG? Bekomme ich das dann doppelte im Monat? Ich hoffe sie können mit diesen Angaben etwas mehr anfangen. Nochmals Liebe Grüße und Lieben Dank.
Liebe Daisy, 1. Ja, das EG erhöht sich 2. Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes Gruß, NB
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