Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Noch eine Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Noch eine Frage

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Danke für Ihre schnelle Antwort. Heißt das meine Arbeitgeber muß in der 2. Schwangerschaft nicht die Hälfte zum Mutterschaftsgeld dazu zahlen wenn ich jetzt in der Elterzeit bin? Denn laut meiner Krankenkasse heißt es der Arbeitgeber hat auch in der 2. SS die hälfte zu dem Ursprünglichen Gehalt zu zahlen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wieso die Hälfte? Nein, wenn die 2. Schutzfrist in der ersten EZ liegt, muss der AG nichts zum MG zahlen Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.