Mitglied inaktiv
Danke für Ihre schnelle Antwort. Heißt das meine Arbeitgeber muß in der 2. Schwangerschaft nicht die Hälfte zum Mutterschaftsgeld dazu zahlen wenn ich jetzt in der Elterzeit bin? Denn laut meiner Krankenkasse heißt es der Arbeitgeber hat auch in der 2. SS die hälfte zu dem Ursprünglichen Gehalt zu zahlen!
Hallo, wieso die Hälfte? Nein, wenn die 2. Schutzfrist in der ersten EZ liegt, muss der AG nichts zum MG zahlen Liebe Grüsse, NB
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