Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nichterfüllung des Arbeitsvertrages

Frage: Nichterfüllung des Arbeitsvertrages

Heike12345

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Hallo Frau Bader, 6 Wochen nach dem Ende meiner Elternzeit läuft mein auf 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag aus und wird definitiv nicht verlängert. Die Betreuung meines Kindes ist gesichert und ich habe meinem AG mitgeteilt, dass ich die vertraglich festgelegte Arbeitszeit leisten kann. Jedoch war ich im Außendienst tätig und von Montag bis Freitag nicht zuhause, was nun natürlich nicht mehr möglich ist. Nun verlangt mein AG von mir, dass ich kündige, da ich meinen Vertrag nicht erfüllen könne. Als Aufgabe steht im Vertrag : Durchführung von Arbeiten vor Ort bei den Auftraggebern (bundesweit und im europäischen Ausland). Ist mein AG hier im Recht? Kommt die Verweigerung von mehrtägigen Dienstreisen in diesem Fall einer Arbeitsverweigerung gleich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Arbeit lt Vertrag doch bei den Auftraggebern ist und Sie den Vertrag nicht erfüllen können, müssen Sie kündigen. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Wenn dein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, brauchst du doch nicht zu kündigen.


mellomania

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sie muss aber in den noch sechs wochen nach der elternzeit bis ende des vertrages die bedingungen, die im vertrag stehen, erfüllen. hast du noch resturlaub und überstunden die du dann direkt abbauen kannst? dann musst du nicht sechs wochen lang unterwegs gehen sondern weniger..


Mitglied inaktiv

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Du musst prinzipiell die Tätigkeit machen, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Dafür wird eine Tagesbetreuung nicht ausreichen. Und ja, das könnte man als Arbeitsverweigerung werten.


Mitglied inaktiv

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Hast Du noch Rest Elternzeit oder hast du die kompletten 3 Jahre genommen? Falls noch EZ übrig ist würde ich mit dem Ag sprechen ob di bis Ende des Vertrages verlängern kannst. Er muss da aber - je nachdem wie viel EZ Du noch hast - zustimmen. weil wenn Du weniger wie 2 Jahre genommen hast dann kann er zustimmen, muss es aber nicht. Ansonsten bist Du verpflichtet nach der EZ zu den gleichen Konditionen zu arbeiten wie vorher - außer man einigt sich eben mit dem AG. Was ja scheinbar nicht möglich ist. Kannst oder willst Du nicht so arbeiten wie vertraglich vereinbart dann muss Du kündigen. immerhin kannst Du den Vertrag nicht erfüllen. Der Ag hält sich ja an seinen Teil - er hat dir genau den Job freigehalten den du eben schon vor der EZ hattest.


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