Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuregelung des Unterhaltes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Neuregelung des Unterhaltes

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich habe ein uneheliches Kind und der Kindsvater zahlt Unterhalt von 177€. Wie wird das berechnet? In der Düsseldorfer Tabelle steht was von monatl. 188€. Und dann habe ich in der Zeitung heute morgen gelesen, dass der Unterhalt ab dem 1.7. erhöht werden soll. Steht das auch unehelichen Kindern zu oder nur Scheidungskindern? Ich hoffe, sie können mir helfen. Gruß Eva26


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, alle Kinder sind gleichgestellt. Wenden Sie sich an das JA oder einen Anwalt vor Ort. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi, die 188Euro waren bisher der "Regelbetrag". Auf das Kindergeld haben beide Elternteile einen Anspruch und es wird i.d.R. zu 50% geteilt. Der betreuende Elternteil erhält das Kindergeld zu 100% ausgezahlt, der barunterhaltspflichtige Elternteil kann seinen Anteil von den unterhaltszahlungen abziehen. Wird aber nur wenig Unterhalt gezahlt, (der Betrag richtet sich nahc dem Einkommen), dann vermindert sich jedoch der Kindergeldanteil, so dass i.d.R. wenigstens 177Euro Kindesunterhalt zu zahlen sind. Vom 1.7. an gelten neue Beträge, dann ändert sich der Regelbetrag von 188 auf 199Euro und der zu zahlende Betrag auf 192Euro (statt 177Euro), soweit dadurch der Selbstbehalt nicht unterschritten wird. Die Düsseldorfer Tabelle kann man vorerst hier nachlesen: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/presse/presarch/dokumente/pm/allgem/22.05.03_ddtab_03_pm.pdf


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.